AGB Unternehmer
(Lohnherstellung)

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung

Ihr Vertragspartner ist:

SAN-U-VIT GmbH
Ziegelofengasse 5
A-5500 Bischofshofen
Tel.: +43 (0) 6462 / 33 955
Fax: +43 (0) 6462 / 33 955 10
E-Mail: info@sanuvit.com
www.sanuvit.com

1. Geltung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen SAN-U-VIT GmbH (fortan: „SAN-U-VIT“) und dessen Geschäftspartnern (fortan: „Kunden“) dar. Alle Angebote von SAN-U-VIT erfolgen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

2. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Kunde anerkennt hiermit, dass SAN-U-VIT Widerspruch gegen sämtliche von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Regelungen in Papieren des Kunden erhebt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von SAN-U-VIT nicht anerkannt, außer SAN-U-VIT hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www.sanuvit.com in speicherbarer und ausdruckbarer Form kostenlos abrufbar.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von SAN-U-VIT sind freibleibend und unverbindlich. Durch das Absenden einer Bestellung mittels von SAN-U-VIT zur Verfügung gestellten Bestellformularen oder durch das Bestätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ im Bestellvorgang im Onlineshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der auf dem Bestellformular oder im Warenkorb angeführten Produkte ab und erklärt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

(2) Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, sobald SAN-U-VIT nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat. Reine Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von SAN-U-VIT stets berichtigt werden.

(3) Ist die bestellte Ware nicht verfügbar und kann deshalb die Bestellung eines Kunden von SAN-U-VIT nicht ausgeführt werden, wird der Kunde unverzüglich davon verständigt. Bereits geleistete Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

(4) SAN-U-VIT behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Fall der ausdrücklichen Ablehnung des Angebotes wird der Kunde unverzüglich davon verständigt. Bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

(5) SAN-U-VIT ist nicht verpflichtet bereits ausgelieferte Ware zurück zu nehmen und wird dem Kunden auch kein solches Recht eingeräumt. Im Falle einer Rücknahme aus Kulanz, kann die Ware nur original verpackt und 2 Monate vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums zurückgenommen werden und hat der Kunde jedenfalls eine Manipulationsgebühr von 10 % der Fakturensumme zu tragen.


§ 3 Zahlung

(1) Alle Preise sind in Euro und gelten einschließlich Verpackung und Verladung, jedoch ohne Umsatzsteuer. Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben für Lieferungen trägt der Kunde. Dem Kunden stehen die bei Abschluss des Bestellprozesses oder im Bestellformular angezeigten Zahlarten zur Verfügung, z.B. Zahlung per Kreditkarte, Online-Überweisung oder PayPal. SAN-U-VIT behält sich vor, im Einzelfall die Auswahl der Zahlarten einzuschränken.

(2) Wenn keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Kunde verpflichtet bis spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug.

(3) Bei Zahlungsverzug ist SAN-U-VIT berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Schadens, jedenfalls ab Fälligkeit, Zinsen in der Höhe von 12 % über den verlautbarten Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank p.a. in Rechnung zu stellen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen. Bei Zahlungsverzug wird für das betriebsinterne Mahnwesen eine pauschale Mahngebühr von € 11,00 fällig und verrechnet.

(5) SAN-U-VIT ist überdies berechtigt, sämtliche Zahlungen des Kunden auf andere Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen, auch wenn seitens des Kunden ein bestimmter Zahlungszweck angegeben wird.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung der Waren

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch SAN-U-VIT ausdrücklich anerkannt wurden.

(2) Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) SAN-U-VIT behält sich das Eigentum an sämtlichen von SAN-U-VIT gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln.

(2) Der Kunde hat SAN-U-VIT unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde SAN-U-VIT unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat SAN-U-VIT alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

(3) SAN-U-VIT ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten oder die den gesamten aus haftenden Rechnungsbetrag fällig stellen und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist SAN-U-VIT berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach § 5.2 vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn SAN-U-VIT ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt SAN-U-VIT alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich eine entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seine Fakturen anzubringen. SAN-U-VIT nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. SAN-U-VIT behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für SAN-U-VIT. Im Falle einer Verarbeitung der Ware erwirbt SAN-U-VIT an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von SAN-U-VIT gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, SAN-U-VIT nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.


§ 6 Lieferung

(1) Wenn keine abweichende Lieferfrist schriftlich vereinbart wurde, werden Bestellungen innerhalb der gesetzlichen Lieferfrist von 30 Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung ausgeführt. Wenn der Kunde mit der vereinbarten Zahlung in Verzug ist, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden nicht einberechnet und verlängern die Lieferfrist um die Dauer des Ereignisses der höheren Gewalt. Auf jeden Fall erhält der Kunde eine Information, wenn seiner Bestellung nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen werden kann.

(2) Führt SAN-U-VIT die Bestellung nicht innerhalb einer vereinbarten Lieferfrist oder innerhalb der gesetzlichen Lieferfrist von 30 Tagen aus, ist der Kunde verpflichtet SAN-U-VIT schriftlich eine Nachlieferfrist von weiteren 30 Tagen einzuräumen. Führt SAN-U-VIT die Bestellung auch nicht innerhalb der Nachlieferfrist aus, hat der Kunde das Recht zum Vertragsrücktritt. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden von SAN-U-VIT dann unverzüglich zurück erstattet. Wird die Leistung innerhalb der Nachlieferfrist erbracht, gilt der Vertrag als fristgerecht erfüllt.
Hat SAN-U-VIT dem Verzug grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet, stehen dem Kunden Schadenersatzansprüche zu, wobei jedoch die Schadenhöhe auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

(3) Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug aus welchem Grund auch immer, ist SAN-U-VIT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Wenn keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, darf SAN-U-VIT die Versandart und die Verpackungsweise nach freiem Ermessen wählen. Wird vom Kunden eine Transportversicherung gewünscht, wird der Transport auf Kosten des Kunden versichert.

(5) Im Falle einer gesondert vereinbarten Lieferfrist oder Liefertermins, ist SAN-U-VIT zur vorzeitigen Lieferung berechtigt. Der Kunde ist zur Abnahme der Ware vor dem vereinbarten Liefertermin verpflichtet.

(6) Beim Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Kunde muss die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und SAN-U-VIT diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind SAN-U-VIT innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(2) Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob eine Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. SAN-U-VIT ist berechtigt, die gewillte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für SAN-U-VIT verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 8 Schadensersatz und Haftungsbeschränkungen

(1) Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von SAN-U-VIT auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlust, Schaden aus Ansprüchen Dritter und der Ersatz von Folgeschäden, ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der für SAN-U-VIT tätigen Erfüllungsgehilfen ist ebenso ausgeschlossen.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei SAN-U-VIT zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit liegt beim Kunden. Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung.

§ 9 Lohnfertigung

(1) Gewährleistung / Haftung

Bei Lohnfertigung entsprechend den Vorgaben durch die Auftraggeber übernimmt SAN-U-VIT keine Gewährleistung bezüglich der chemischen oder physikalischen Reaktion des Produktes und der Haltbarkeit des Fertigproduktes, der chemischen Stabilität des zu entwickelnden Produktes oder einer anderen Eigenschaft des zu entwickelnden Produktes. Gewährleistung für die chemische Stabilität des zu entwickelnden Produktes wird nur nach Durchführung eines sechswöchigen Stresstestes übernommen, wobei dieser nur über Beauftragung und Bezahlung eines gesondert zu vereinbarenden Entgeltes durchgeführt wird.

Für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Rohstoffe haftet ausschließlich der Auftraggeber.

(2) Produktentwicklung / Etikettierung
Neue Rezepturen werden von SAN-U-VIT testverkapselt. Die sich daraus ergebenden Produktentwicklungskosten werden, sofern nicht eine gegenlautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, vom Auftraggeber getragen. Sind wir im Rahmen der Lohnfertigung auch damit beauftragt, die Etiketten des Produktes anzufertigen, geschieht dies nach Entnahme einer entsprechenden Probeanzahl, um die genaue Zusammensetzung des Produktes festzustellen bzw. abzugleichen. Werden die Etiketten vom Auftraggeber beigegeben, übernehmen wir keine Haftung für die Übereinstimmung der Angaben auf den Etiketten mit den tatsächlichen Inhalten des Fertigproduktes.

(3) Produktkalkulation

Unsere Produktkalkulation basiert auf den vorgegebenen Mengenangaben. Abweichungen zum tatsächlichen Füllgewicht sind aufgrund der unterschiedlichen spezifischen Gewichte und Dichten der Inhaltsstoffe möglich, wobei Schwankungen von +/- 7% bei unserer Preisstellung unberücksichtigt bleiben. Höhere Abweichungen werden entsprechend nachkalkuliert. Bei der Bereitstellung von Rohstoffen durch den Auftraggeber ist mit einem produktionsbedingten Schwund von mindestens 5 % zu rechnen.

(4) Verkehrsfähigkeit

Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Etikettentext etc. übernehmen wir keine Haftung bzw. Gewährleistung.

(5) Gewerbliche Schutzrechte
Bei Anfertigung nach Angaben des Auftraggebers haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen SAN-U-VIT und Kunden kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisnormen zur Anwendung.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von SAN-U-VIT in Bischofshofen, Österreich.

(3) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von SAN-U-VIT örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

(4) Der Kunde verzichtet auf die Einrede wegen Verkürzung über die Hälfte.

(5) Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch.

(6) Sofern in diesem AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für Erklärungen der Parteien das Schriftformerfordernis. Für das Erfordernis zur Schriftlichkeit ist auch die Form als E-Mail ausreichend sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(7) SAN-U-VIT behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern per E-Mail spätestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. SAN-U-VIT wird den Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

(8) Sollten die einzelnen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Und die ganz oder teilweise unwirksame Regel wird durch eine Regel ersetzt deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.